Ihre Vorteile
Arbeitgeber haben seit 2008 die Möglichkeit nach §3 Zif. 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) pro Jahr bis zu 500 Euro je Mitarbeiter zur betrieblichen Gesundheitsförderung steuerfrei aufzuwenden. Dabei hat der Arbeitgeber die Möglichkeit externe Präventionsmaßnahmen für seine Arbeitgeber in Form eines Zuschusses (Barleistung) zu fördern, oder allgemein Inhouse-Leistungen der Primärprävention steuerbegünstigt aufzuwenden.
Mit einem betrieblichen Gesundheitsmanagement steigern Sie als Arbeitgeber nicht nur die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter, senken dadurch die krankheitsbedingten Fehlzeiten um ca. 1/3 und zeigen Ihren Mitarbeitern eine besondere Art der Wertschätzung, sondern erreichen dauerhaft ein Kosten-Nutzen-Verhältnis von 1:2 bis 1:6. Dies bedeutet, durch jeden in Präventionsmaßnahmen investierten Euro generieren Sie im Unternehmen Einsparungen oder Mehrerträge in Höhe von 2 bis 6 Euro. Konkret bedeutet dies für eine öffentliche Verwaltung mit ca. 4000 Mitarbeitern, dass dort je Kalenderjahr ca. 1 Millionen Euro weniger für Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall aufgewendet werden müssen.
Firstsports ist dabei Ihr Komplettanbieter Betrieblicher Gesundheitsförderung (One Step Shopping).